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SCHMALEN-Kommunikation und Training
Heimegasse 22
D-97645 Ostheim vor der Rhön

Telefon: +49 (0) 9777 - 1610
Telefax: +49 (0) 9777 - 358647
E-Mail:
schmalen@schmalen-online.de

Ust.-ID: DE 132 191 221

Berufshaftpflichtversicherung
GENERALI-Versicherungen AG
Adenauerring 7
81737 München

Der Geltungsbereich der Versicherung ist der Geltungsbereich der europäischen Union.


Geschäftsbedingungen

1.    Vertragsgestaltung

1.1  Der Abschluss von Verträgen zwischen Auftraggeber und Trainer über die beiderseitig zu erbringenden Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

1.2  Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den Verträgen beigefügt werden.

1.3  Diese Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

2.    Leistungen

2.1  Der Trainer erbringt seine Dienstleistungen selbst, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.

2.2   Umfang, Form, Thematik und Ziel der Auftrages werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer im einzelnen festgelegt. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung und nicht ein Erfolg.

2.3   Der Trainer erbringt Leistungen insbesondere in Form von Trainingsseminaren.

2.4   Eine Einzelbeurteilung von Teilnehmern findet nicht statt.

3.    Honorare und Kosten

3.1   Für Seminare wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.

3.2   Ein Tageshonorar wird, wenn nicht mit dem Auftraggeber anders vereinbart, je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.

3.3   Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u.a..

3.4   Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen werden besondere Honorarvereinbarungen getroffen.

3.5   Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.

3.6   Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.7   Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind zu ½ bei Auftragserteilung und zu ½ bei Beendigung des Auftrages jeweils ohne Abzug zu zahlen. Entstandene und in Rechung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.

3.8   Aufrechnungs- u. Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

4.    Sicherung der Leistungen

4.1   Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Trainers an den von diesem erstellten Werken (Trainingsunterlagen usw.). Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Trainingsarbeit. Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Trainers.

4.2   Der Auftraggeber sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das vom Trainer vorbereitete Material wird den Teilnehmern des Trainingsseminars vom Auftraggeber nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.

4.3  Der Auftraggeber informiert den Trainer vor und während der vereinbarten Maßnahmen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.

4.4  Sollen Teile des Auftragskonzeptes und/oder der Durchführung des Auftrages vom Auftraggeber Dritten in Auftrag gegeben werden, ist dem Trainer der Auftrag zur Koordinierung dieser Aufträge zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen. Zugezogene Dritte werden als Verrichtungsgehilfen des Trainers tätig, nicht als Erfüllungsgehilfen. 4.5  Der Trainer verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die ihm durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Auftrages.

4.6  Der Trainer trifft die Auswahl von Medienproduzenten, Geräteherstellern, sowie sonstigen Dritten, die von Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrages eingesetzt werden. Der Trainer wird deren Auswahl ausschließlich im Interesse der bestmöglichen Durchführung des Auftrages treffen und haftet ausschließlich für Auswahlverschulden. Die Wahl und Buchung des Seminarraums und Seminarhotels ist, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, Sache des Auftraggebers.

4.7  Der Trainer ist berechtigt, seine Dienstleistungen in der Folge auch Mitbewerbern des Auftraggebers anzubieten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

4.8  Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von sechs Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.
Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, einen Alternativtermin im Zeitraum eines Jahres zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen.
Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen bis zu 3 Monaten vor der Durchführung 50 %, bis zu 2 Monaten 75 % und bis zu 1 Monat vorher 100 % des Honorars zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu zahlen. Das vom Trainer vorbereitete Material wird dem Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Ziffer 4.1 zur Verfügung gestellt.

5.    Allgemeine Bedingungen

5.1  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Trainer unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen im übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

5.2  Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht.

5.3  Ausschließlicher Gerichtstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Auftraggeber und Trainer oder aus diesen Geschäftsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Trainers. Dies gilt ebenfalls, falls a) der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder b) der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.


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